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Produkt zum Begriff Lohnfortzahlung:


  • Hopfner, Sebastian: Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
    Hopfner, Sebastian: Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft

    Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft , Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf über 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von über 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung in der Versicherungswirtschaft besonders hoch. Der Kommentar ist genau deshalb als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe für die Justiz konzipiert. Er eignet sich für jeden, der tarifliche Bestimmungen anwendet oder von deren Anwendung betroffen ist. Die Erläuterungen basieren auf einer tiefen Kenntnis der Autoren über die Tarifhistorie sowie die Verhandlungen, die zu den einzelnen Formulierungen geführt haben. Die Kommentierung schafft so schnell Klarheit über das geltende Recht und hilft damit, Streit zu vermeiden. Der Standard-Kommentar sorgt für Transparenz und Orientierung in Justiz und Praxis. Die richtungsweisenden Kommentierungen leiten Anwender sicher durch die Auslegung und Untiefen der Rechtsprechung. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027
    Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027

    Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027 , Die Neuauflage der bewährten Tarifbroschüre enthält alle im Baugewerbe aktuell geltenden Tarifverträge und zahlreiche für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung (Stand Juni 2024). Die Ausgabe 2024 - 2027 beinhaltet u.a. die aktuell geltenden Lohn- und Gehaltstarifverträge Ost, West und für die Länder Bayern und Berlin vom 14. Juni 2024, den Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 13. Dezember 2023, den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 13. Dezember 2023 , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 52.00 € | Versand*: 0 €
  • Aufkleber I Hinweisschild Bitte nutzen Sie bargeldlose Bezahlung, Folie, selbstklebend, 150x100mm
    Aufkleber I Hinweisschild Bitte nutzen Sie bargeldlose Bezahlung, Folie, selbstklebend, 150x100mm

    Hinweisschild Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung, für den Innen- und Außeneinsatz, Material: selbstklebende Folie, temperaturbeständig von -40 bis +80°C, resistent gegen viele Chemikalien, Format: 150 x 100 mm Hinweise zu Mengenangaben Liefermenge/-einheit: 1 Stück Menge/Packung: 1 Stück

    Preis: 7.20 € | Versand*: 3.95 €
  • Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027- mit E-Book
    Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027- mit E-Book

    Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027- mit E-Book , Die Neuauflage der bewährten Tarifbroschüre enthält alle im Baugewerbe aktuell geltenden Tarifverträge und zahlreiche für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung (Stand Juni 2024). Die Ausgabe 2024 - 2027 beinhaltet u.a. die aktuell geltenden Lohn- und Gehaltstarifverträge Ost, West und für die Länder Bayern und Berlin vom 14. Juni 2024, den Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 13. Dezember 2023, den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 13. Dezember 2023 , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer zahlt nach Lohnfortzahlung?

    Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber über einen bestimmten Zeitraum, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Dies geschieht, wenn der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig ist und somit keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hat. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wer darüber hinaus weiterhin arbeitsunfähig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

  • Wie lange Lohnfortzahlung Arbeitgeber?

    "Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dauert in der Regel bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. In dieser Zeit wird dem Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt gezahlt, auch wenn er arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch auch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge, die eine längere Lohnfortzahlung vorsehen können. Es ist daher wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag und geltende Tarifverträge zu prüfen, um über die genauen Regelungen informiert zu sein."

  • Wann beginnt Lohnfortzahlung erneut?

    Die Lohnfortzahlung beginnt erneut, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit oder Verletzung wieder arbeitsfähig ist und seinen Job wieder aufnehmen kann. In der Regel muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass er wieder arbeitsfähig ist. Sobald diese Bescheinigung vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung wieder aufzunehmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über seine Arbeitsfähigkeit informiert, damit die Lohnfortzahlung rechtzeitig wieder beginnen kann. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Lohnfortzahlung nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder aufgenommen wird, auch ohne ärztliche Bescheinigung.

  • Wann endet die Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen im Krankheitsfall. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. In einigen Fällen kann die Lohnfortzahlung jedoch auch länger dauern, zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen oder nach einem Arbeitsunfall. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren. Während der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer in der Regel weiterhin ihr volles Gehalt, danach wird das Krankengeld gezahlt, das in der Regel niedriger ist.

Ähnliche Suchbegriffe für Lohnfortzahlung:


  • Kann man Lohnfortzahlung ausschließen?

    Kann man Lohnfortzahlung ausschließen? In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Dieser Anspruch besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Es ist nicht möglich, diesen Anspruch grundsätzlich auszuschließen oder zu umgehen. Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten, auch wenn sie sich durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag absichern möchten. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag Regelungen zu treffen, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genauer regeln oder ergänzen.

  • Ist Lohnfortzahlung eine Entgeltersatzleistung?

    Lohnfortzahlung ist eine Entgeltersatzleistung, da der Arbeitnehmer während seiner Krankheit weiterhin sein Gehalt erhält, obwohl er nicht arbeiten kann. Diese Leistung wird vom Arbeitgeber erbracht und dient dazu, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zu kompensieren. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen, die vorsehen, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall für eine bestimmte Zeit den Lohn weiterzahlen muss. Somit handelt es sich bei der Lohnfortzahlung um eine Form der Entgeltersatzleistung, die den Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit abdeckt.

  • Wann beginnt die Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung beginnt in der Regel, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Sie wird normalerweise ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt, sofern der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber einreicht, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.

  • Wann bekomme ich wieder Lohnfortzahlung?

    Wann bekomme ich wieder Lohnfortzahlung? Hast du kürzlich eine Krankheit oder Verletzung erlitten, die dich arbeitsunfähig gemacht hat? In der Regel erhältst du Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eine bestimmte Dauer. Es ist wichtig, dass du dich mit deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzt, um die Details deiner Lohnfortzahlung zu klären. Vergiss nicht, dass es auch spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Tarifverträge geben kann, die deine Ansprüche beeinflussen können.

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