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Produkt zum Begriff Gesundheitsschutz:


  • Faber, Ulrich: Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
    Faber, Ulrich: Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen

    Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen , Schulen brauchen gesunde Lehrerinnen und Lehrer Vorteile auf einen Blick: Zum Background: Ursachen psychischer und physischer Belastung Das Basiswissen: Verfahren und Instrumente des Arbeitsschutzrechts Wie es geht: Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Was dabei hilft: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Personalräten Der Lehrberuf ist ein Stressberuf. Aber was genau macht ihn so stressig und welchen Belastungen sind Lehrkräfte an Schulen ausgesetzt? Dieser Leitfaden setzt sich mit den praxisrelevanten Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen auseinander. Er zeigt, welche Zuständigkeiten Schulträger und Schulhoheitsträger haben. Vor allem jedoch, wie sich klare Schutzziele durchsetzen und die Gesundheitsgefährdung von Lehrerinnen und Lehrern reduzieren lassen, welche Handlungsfelder sich für Personalräte ergeben und welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sie dafür haben. Autoren: Dr. Wolfhard Kohte, Professor em. für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Universität Halle-Wittenberg; Senior Researcher am Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Schwerbehindertenrecht, Technikrecht, Datenschutzrecht , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 29.00 € | Versand*: 0 €
  • Walhalla Fachredaktion: Kombi-Paket Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023  + Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 8. Aufl. 2023
    Walhalla Fachredaktion: Kombi-Paket Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023 + Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 8. Aufl. 2023

    Kombi-Paket Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023 + Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 8. Aufl. 2023 , Mit dem Kombi-Paket sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite: Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze müssen Sie ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen. Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung beinhaltet alle vom Unternehmen in Sachen Arbeitsschutz zu beachtenden Vorgaben - perfekt für Geschäftsführung, Compliance-Beauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebs- bzw. Personalrat. Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2023: Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Auszug) sowie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Gewerbeordnung (GewO, Auszug) Heimarbeitsgesetz (HAG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Lastenhandhabungsverordnung Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) PSA-Benutzungsverordnung Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1) Mit den befristet geltenden Sonderregelungen zu Coronaschutzmaßnahmen und Energieeinsparung in Unternehmen: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung 2023 Die Textsammlung Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung fasst die relevanten, in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen verstreuten Normen in einem Band zusammen. Sie zeigen auf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in der betrieblichen und behördlichen Praxis durchzuführen sind. Zudem stehen in diesem Band die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Verfügung. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die ASR sind für den Arbeitgeber nicht verpflichtend anzuwenden, sie geben aber Hinweise, wie Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten rechtssicher zu planen, einzurichten und zu überwachen sind. Hält der Arbeitgeber diese Regeln ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Die Aufbau, das graue Griffregister sowie die Übersichten vor den einzelnen Kapiteln verdeutlichen die rechts- und themensystematische Gliederung der Arbeitsschutzvorschriften. Das Inhaltsverzeichnis zu jeder Vorschrift sowie das ausführliche Stichwortverzeichnis helfen, die einschlägige Norm schnell zu finden. Betrieblicher Arbeitsschutz: ArbeitsschutzG, ArbeitssicherheitsG, Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2 Besondere Schutzgruppen: VO zur medizinischen Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Heimarbeit, Schwerbehinderte Sicherheit in Arbeitsstätten: ArbeitsstättenVO, BaustellenVO, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Raumabmessung, Bewegungsflächen, Fußböden, Fenster, Türen, Tore, Verkehrswege, Betreten von Gefahrenbereichen, Brandschutz, Fluchtwege, Notausgänge, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Unterkünfte, Barrierefreiheit, Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel, Gerätesicherheit: BetriebssicherheitsVO, PSA-BenutzungsVO, LastenhandhabungsVO, ProduktsicherheitsG, MedizinprodukteG, Medizin-BetreiberVO Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz: GefahrstoffVO, BiostoffVO, Lärm- u. VibrationsschutzVO, StrahlenschutzG, StrahlenschutzVO, VO elektromagnetische Felder Unfallversicherung, Gesundheitsförderung: SGB VII, BerufskrankheitenVO, Präventionsvorschriften im SGB Befristete Sonderregelungen: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 29.95 € | Versand*: 0 €
  • Hopfner, Sebastian: Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
    Hopfner, Sebastian: Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft

    Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft , Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf über 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von über 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung in der Versicherungswirtschaft besonders hoch. Der Kommentar ist genau deshalb als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe für die Justiz konzipiert. Er eignet sich für jeden, der tarifliche Bestimmungen anwendet oder von deren Anwendung betroffen ist. Die Erläuterungen basieren auf einer tiefen Kenntnis der Autoren über die Tarifhistorie sowie die Verhandlungen, die zu den einzelnen Formulierungen geführt haben. Die Kommentierung schafft so schnell Klarheit über das geltende Recht und hilft damit, Streit zu vermeiden. Der Standard-Kommentar sorgt für Transparenz und Orientierung in Justiz und Praxis. Die richtungsweisenden Kommentierungen leiten Anwender sicher durch die Auslegung und Untiefen der Rechtsprechung. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 159.00 € | Versand*: 0 €
  • Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027
    Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027

    Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027 , Die Neuauflage der bewährten Tarifbroschüre enthält alle im Baugewerbe aktuell geltenden Tarifverträge und zahlreiche für das Baugewerbe wichtige Gesetzestexte in ihrer jeweils aktuellen Fassung (Stand Juni 2024). Die Ausgabe 2024 - 2027 beinhaltet u.a. die aktuell geltenden Lohn- und Gehaltstarifverträge Ost, West und für die Länder Bayern und Berlin vom 14. Juni 2024, den Tarifvertrag zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 30. Januar 2023, den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 13. Dezember 2023, den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 13. Dezember 2023 , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 52.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer ist verantwortlich für den Arbeits und Gesundheitsschutz im Betrieb?

    Wer ist verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb? Diese Verantwortung liegt in erster Linie beim Arbeitgeber, der dafür sorgen muss, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von sicheren Arbeitsbedingungen, regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Auch die Führungskräfte und die Mitarbeiter selbst tragen Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Meldung von Gefahrensituationen. Letztendlich ist ein ganzheitliches Sicherheitsmanagement im Betrieb entscheidend, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiv zu gewährleisten.

  • Wer ist für den Arbeits und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?

    Wer ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich? Diese Verantwortung liegt in erster Linie beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten werden und für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen. Die Mitarbeiter haben jedoch auch eine Mitverantwortung für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Zudem können auch Sicherheitsbeauftragte oder Betriebsärzte eine Rolle bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb spielen. Insgesamt ist es eine gemeinsame Aufgabe, bei der alle Beteiligten ihren Beitrag leisten müssen.

  • Wie können Unternehmen effektiv dazu beitragen, den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten?

    Unternehmen können Gesundheitsschutz gewährleisten, indem sie regelmäßige Gesundheitschecks anbieten, ergonomische Arbeitsplätze bereitstellen und Schulungen zur Prävention von Verletzungen anbieten. Zudem können sie flexible Arbeitszeiten und Home-Office-Optionen anbieten, um Stress zu reduzieren und die Work-Life-Balance zu verbessern. Ein offenes Kommunikationsklima und ein unterstützendes Management sind ebenfalls entscheidend, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

  • Was sind die rechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, die eine Führungskraft in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter hat?

    Eine Führungskraft hat die rechtliche Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften, die Risikobewertung, die Bereitstellung von Schulungen und angemessener Schutzausrüstung sowie die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Haftstrafen drohen.

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  • Jöris, Heribert: Tarifverträge für das Baugewerbe 2024-2027- mit E-Book
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    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • DToys Brueghel Pieter der Jüngere: Bezahlung des Zehnten, 1617-1622 1000 Teile Puzzle Dtoys-74942
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    Preis: 10.95 € | Versand*: 4.95 €
  • Wer kann Tarifverträge aushandeln?

    Tarifverträge können von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und verhandeln im Auftrag ihrer Mitglieder bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen. Arbeitgeberverbände hingegen vertreten die Interessen der Arbeitgeber und streben nach wirtschaftlicher Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Beide Seiten kommen in Tarifverhandlungen zusammen, um sich auf gemeinsame Regelungen zu einigen, die dann im Tarifvertrag festgehalten werden. Diese Tarifverträge gelten dann für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Mitglied der jeweiligen Tarifvertragsparteien sind.

  • Wer schließt die Tarifverträge ab?

    Die Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und verhandeln im Auftrag ihrer Mitglieder über Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Die Arbeitgeberverbände wiederum vertreten die Interessen der Arbeitgeber und setzen sich für wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen ein. In den Verhandlungen versuchen beide Seiten, einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist. Erst wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser verbindlich für die jeweiligen Branchen oder Unternehmen.

  • Wer ist berechtigt Tarifverträge abzuschließen?

    Tarifverträge dürfen in der Regel von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen werden. Diese Organisationen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verhandeln über Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Themen. Tarifverträge regeln somit die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen. Es ist wichtig, dass die Vertragsparteien über ausreichend Mitglieder und damit auch über eine ausreichende Vertretungsberechtigung verfügen, um Tarifverträge rechtsverbindlich abschließen zu können. Letztendlich müssen Tarifverträge auch von den jeweiligen Tarifvertragsparteien ratifiziert und unterzeichnet werden, um gültig zu sein.

  • Was sind effektive Strategien für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen?

    1. Recherchieren Sie den durchschnittlichen Marktwert für Ihre Position und Erfahrung. 2. Betonen Sie Ihre Leistungen und Erfolge, um Ihren Wert für das Unternehmen zu unterstreichen. 3. Seien Sie selbstbewusst, aber auch flexibel und bereit, Kompromisse einzugehen, um eine Win-Win-Situation zu erreichen.

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